
Tarifvertäge
Ein verlässlicher Vertragspartner
Unsere Mitarbeiter werden auf Grundlage der zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträgen sowie den jeweiligen anwendbaren Tarifverträgen über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassung entlohnt.
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen
e. V. (iGZ) wurden zum 1. Dezember 2023 aufgelöst und gemäß dem Umwandlungsgesetz in den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) überführt.
Sämtliche Rechte und Pflichten des BAP sind auf den GVP als Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies umfasst auch den Tarifvertrag Zeitarbeit, der zwischen dem BAP und dem DGB geschlossen wurde, dieser bleibt zunächst unter seiner bisherigen Bezeichnung bestehen.
